Assoziationen mit dem Wort «Pflichtverteidiger»

Wiktionary

PFLICHTVERTEIDIGER, Substantiv. Recht: vom Gericht bestellter Verteidiger, auf den ein Rechtsanspruch seitens des Angeklagten besteht

Weise Worte

Der Irrtum wiederholt sich immerfort in der Tat. Deswegen muß man das Wahre unermüdlich in Worten wiederholen.
Johann Wolfgang von Goethe