Assoziationen mit dem Wort «Rechtsbuch»

Wiktionary

RECHTSBUCH, Substantiv. Rechtsbücher werden definiert als „Privatarbeiten, die ein größeres Rechtsgebiet (Landrecht, Lehenrecht, Stadtrecht) möglichst umfassend wiederzugeben (zu »spiegeln«) suchen“

Weise Worte

Die Worte sind für die Gedanken, was das Gold für die Diamanten ist: nötig, um sie zu fassen. Aber sie bedürfen ihrer wenig.
Voltaire