Assoziationen mit dem Wort «Rechtsbuch»
Substantiv
Adjektiv
Adverb
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Wiktionary
RECHTSBUCH, Substantiv. Rechtsbücher werden definiert als „Privatarbeiten, die ein größeres Rechtsgebiet (Landrecht, Lehenrecht, Stadtrecht) möglichst umfassend wiederzugeben (zu »spiegeln«) suchen“
Weise Worte
Wer so spricht,
daß er verstanden wird,
spricht immer gut.